Reiseversicherung


Versicherbarer Personenkreis
  • Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
  • Familien; als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, insgesamt bis zu 5 Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Geltungsbereich und Versicherungslaufzeit
  • weltweite Geltung für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 56 Tagen
  • weltweite Geltung für jede Geschäftsreise bis zu jeweils 56 Tagen
  • Die Versicherungslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab Beantragung.
  • Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Leistungen des Versicherers in der Reise-Krankenversicherung
  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland
  • Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu € 10.000,-
  • Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
  • € 25,- Krankenhaustagegeld für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren
  • Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen (Ausnahme siehe § 6(1) a) + b) AVB/Care Holiday)
  • keine Selbstbeteiligung

Nutzen Sie die Antragsmöglichkeiten

Aktuelles


Patientenverfügung und weitere Vollmachten


Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.
Unabhängig vom Alter kann jeder Mensch durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden.
Was viele nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige.

Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?

Warum Vollmachten Sinn machen.

Erfahren Sie mehr in einem kurzen Video.

Leider besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!

Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer

  • Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem!

Bitte reichen Sie uns bei Interesse den Vorbereitungsbogen je Person ausgefüllt ein, wir melden uns dann bei Ihnen bezüglich einem gemeinsamen Termin zur vollständigen Datenerfassung.